Mittwoch, 10. Mai 2017

Bundesgerichtshof (BGH) gibt Kontogebühren für Bauspardarlehen eine Abfuhr (Az. XI ZR 308/15)

Was ist der Sinn und Zweck vom Bausparen?

Mit der Bank wird eine bestimmte Bausparsumme vereinbart. In den ersten Jahren spart der Kunde einen Betrag an, bis das beabsichtigte Guthaben erreicht ist. Dann kann der Kunde sich das Geld auszahlen lassen und für den Rest der vereinbarten Summe ein Darlehen in Anspruch nehmen. Die Zinsen sind dabei meist im Voraus festgelegt. Damit kann man sich günstige Zinsen sichern und gleichzeitig gibt es steuerliche Vorteile.

Ist Bausparen noch Mode?

Pro Haushalt(!) gibt es in Deutschland im Durchschnitt einen Bausparvertrag (Stand 2016).

Allerdings lohnt es daher nicht, da gerade die Sparphase inzwischen aufgrund der niedrigen Sparzinsen ein Verlustgeschäft geworden ist und eine Erhöhung der Zinsen auf kurze Sicht ohnehin nicht so richtig vorstellbar oder möglich ist.


Aufgrund der niedrigen Zinsen, haben einigen Bausparkassen sogar Altveträge mit hohen Zinsen gekündigt, da es zu einem Draufzahlgeschäft für die Banken wurde (und durch den BGH für zulässig erklärt: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=77856&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf)

Gebühren bei Bausparverträgen

Abschluss- und Kontogebühren waren bisher gang und gebe. Eine Darlehensgebühr, bei in Anspruchnahme des Kredits wurde bereits 2016 gekiptt. Die Abschlussgebühr wurde durch den BGH 2010 bestätigt. Kontogebühren, die z.B. auch durch die Wüstenrot Bank verlangt wurden (dort bin ich beispielsweise auch selbst mit einem gekündigten Bausparer) - wurde nun kürzlich durch den BGH gekippt.

Das ganze ist hier nachzulesen:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=78213&linked=pm
 
Hintergrund war ein BGH Urteil aus 2011. Die Karlsruher Richter kippten damals eine Kontogebühr für Verbraucherdarlehen - dies wurde nun auch auf Bausparverträge übertragen.