Montag, 7. Januar 2013

Kann man die Maklerprovision wieder zurückverlangen?

Vor kurzem hatte ich eine Immobilie erworben - und musste ca. 15,000 Euro an Maklerprovision zahlen.

Im Nachhinein denke ich mir: Moment - 15,000 Euro ist viel Geld - das würde ich viel lieber für etwas anderes ausgeben...

Ich habe das Gefühl, dass 15,000 Euro + 15,000 Euro von der Verkäuferseite insgesamt ein sehr hoher Preis für eine recht schnelle und umkomplizierte "Vermittlung" einer Immobilie darstellen.

Um genau zu sein, finde ich die Maklerprovision eindeutig zu hoch und sowieso unmoralisch. Das alleine, wird den Makler sicher nicht davon überzeugen, die Maklerprovision zurückzuzahlen - was also tun?

Im ersten Schritt sollte ich dieses Gefühl "abgezockt" worden zu sein, juristisch etwas untermauern und mit möglichst viele Paragraphen untermauen - das Vertrauen in unseren Rechtsstaat ist zumindest da.

Wenn mir mein Bauch sagt - es war falsch, dass ein Maklerschnösel für wenige Stunden Arbeit eine so hohe Summe bekommt, muss es auch zahlreiche rechtliche Grundlagen geben, das ganze zu einem juristischen Erfolg zu führen...

Wichtig ist dabei folgendes genau zu analysieren:

- was ist eine Maklerprovision und für was ist sie ursprünglich gedacht?
- was sagt das BGB zur Maklerprovision?
- was lief bei der Vermittlung nicht so gut und war nicht in meinem Interesse?
- was gibt es im Nachhinein für "Probleme" mit dem Objekt, die der Makler hätte sagen können?
- wie sieht es mit rechtlich damit aus, dass Makler für Verkäufer und Käufer gleichzeitig tätog war?
- was hat der Makler - neben dem vielen sinnlosen Gewäsch - an wichtigen Falschaussagen bei der Besichtigung gemacht?
- hat der Makler irgendwas verschwiegen?
- hat der Makler irgendwas falsches erzählt oder gar gelogen?

Zu all diesen Fragen, werde ich mir in den nächsten Tagen/Wochen ausführliche Gedanken machen. Mal schauen, vielleicht klappt ja das Projekt "Maklerprovision zurückverlangen" am Ende doch.....

Und wenn ich schon dabei bin: die Grunderwebssteuer ist mir auch ein Dorn im Auge.
Morgen werde ich mal meinen Steuerberater konsultieren, inwieweit ich hier vom Finanzamt Geld zurückfordern kann - oder eventuell sogar eine Erstattung bekomme. Schliesslich handelt es sich um ein Einzeldenkmal und so ein Kauf ist schliesslich auch ein Beitrag zum Erhalt der Geschichte & Kultur...