Mittwoch, 1. Oktober 2014

Abschaffung der Maklerprovision und Mietpreisbremse ab 2015

Die schon längeren kursierenden Gesetzesentwürfe zur Abschaffung der Maklerprovision und zur Mietpreisbremse wurden nun definitiv beschlossen und treten 2015 in Kraft.

Mietpreisbremse


  • bei Neuvermietungen darf der Mietpreis künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, um bisherige Sprünge von 20%, 30% oder 40% wie bisher zu vermeiden. Was passiert aber wenn ein bestehender Mietvertrag, der bereits jetzt aus diversen Gründen über dem Durchschnittsniveau liegt, ausläuft, und ein neuer Mieter kommt? Dazu gibt es keine verlässlichen Aussagen. D.h ist es nur eine Mietpreisbremse oder fallen jetzt die Mieten von Wohnungen die bereits aktuell über dem Mietspiegel liegen und früher oder später wegen Mieterwechsel auslaufen?
  • Ausnahme: Neubauten - hier gilt der Mietspiegel nicht! D.h spätestens ein paar Jahre nach Erstvermietung eines Neubaus würde sich dadurch der Mietspiegel ohnehin wieder anpassen.
  • Modernisierungskosten dürfen künftig nur noch bis zu zehn Prozent und längstens, bis der Vermieter seine Aufwendungen gedeckt hat, auf die Miete umgelegt werden (statt bisher 11% - was für ein Unterschied!!!)

Was können Vermieter dagegen tun?

  •  die Mieten jetzt nochmal schnell erhöhen - und das machen viele. D.h. bevor die Bremse greift wird nochmal aufs Gas getreten!
  • Wohnungen nicht mehr an Familien vermieten - nur noch mit Einzelmietverträgen ro Zimmer an WGs vermieten - aber das kann wohl nicht ernsthaft das Ziel der Bundesregierung sein?
  • Wohnungen zu Gewerberäuen umwandeln

Maklerprovision

Der Vermieter soll die Vermittlungskosten nicht mehr auf den Mieter abwälzen können. Nur dann, wenn der Mieter den Makler mit einem schriftlichen Maklervertrag selbst beauftragt hat, muss er bei erfolgreicher Vermittlung die Kosten tragen - das entspricht dem so genannten Bestellerprinzip im Bürgerlichen Recht.

Laut einem aktuellen Artikel der Zeit, will der IVD nun gegen das neue Gesetz klagen:


Hier wird diese Gesetzesänderung als "schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit" bezeichnet.

Viel Spaß beim Klagen - das Vorhaben hat kein Chance - aber die Anwälte freuen sich über ihre "Provisionen" ;-)

Gilt das Bestellerprinzip auch für den Immobilienkauf?

Das ist mal wieder ein Thema über das NICHT nachgedacht wurde- Es geht nicht klar aus dem Gesetz hervor und wird sicherlich früher oder später vor dem BGH klargestellt werde müssen.
 

 


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