Donnerstag, 28. November 2013

Der Koalitionsvertrag und das Thema Maklerprovision / Bestellerprinzip

Viele haben gespannt auf den genauen Wortlaut des Koalitionsvertrags bezüglich dem Thema "Maklerprovision" und "Bestellerprinzip" gewartet...

Hier ist der entsprechende Ausschnitt im Wortlaut aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD:


Für Maklerleistungen wollen wir klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und ebenso Qualitätssicherung erreichen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt. Wir wollen im Maklerrecht Anreize für eine bessere Beratung des Verbrauchers beim Immobilienerwerb schaffen. Hierzu streben wir als weitere Option des Verbrauchers eine erfolgsunabhängige Honorierung entsprechend dem Beratungsaufwand an. Zudem wollen wir einen Sachkundenachweis einführen und Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen. Wir werden berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern.

Inwieweit dies in der Gesetzgebung dann Anwendung findet bleibt spannend.

Sehr gut ist zumindest schon mal:

  • daß das Thema Maklerprovision in dieser Detailtiefe überhaupt in so ein Papier Einzug erhalten hat - damit sieht man, dass es ein Thema mit einem gewissen Umsetzungszwang ist - ich halte es persönlich für unwahrscheinlich, dass das Thema komplett untergehen wird
  • "Wer bestellt zahlt" - ist eindeutig
  • bessere Beratung: bisher beraten Makler so gut wie nie - aus Angst verklagt zu werden oder die Provision zurückzahlen zu müssen
  • Sachundenachweis: wird zwar nicht alle Vollidioten aus dem Maklerberuf entfernen - aber zumindest die allergrößten Schwachköpfe aus Mangel an Qualifikation aus dem Beruf treiben
  • Pflichtversicherungen: d.h. ein Makler kann auch haften - es würde ja die Versicherung zahlen. Weiterhin wird die Versicherung zusätzlich noch Druck auf Qualifikationen ausüben und Fehler "bestrafen", in dem die Versicherungskosten steigen, wenn ein Makler grob fahrläsig handelt oder einfach keine vernünftigen Qualifikationen nachweisen kann

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