Mittwoch, 19. Februar 2014

Der Zoll und die Rodenstock Baustelle...

Seit geraumer Zeit wird im Münchner Dreimühlenviertel am sogenannten "Rodenstock Garten" gearbeitet - zum Leidwesen der Anwohner.

Da die Baywobau offenbar unter Fertigstellungsdruck leidet, wird auch mal etwas überzogen und bis in die späten Stunden hinein auf der Baustelle gearbeitet.

Besonders gravierend: Bei den Fundamentarbeiten entstehen Druckwellen, die schon bei einigen Anwohnern zu Rissen in der Decke geführt haben.

Am heutigen Tag, war allerdings schon überpünktlich Feierabend.

Warum?

Ganz einfach: Zollfahnder sind in 3 Autos vorgefahren - und plötzlich war Stille auf der Baustelle.

Was macht der Zoll auf deutsche Baustellen?

Laut Zoll (Quelle: http://www.Zoll.de) gab es in jedem sechsten Unternehmen auf Unregelmäßigkeiten und der Zoll stellte bei Arbeitgebern im Jahre 2012 beispielsweise bei über 1000 Arbeitgebern Hinweise auf Rechtsverstöße fest.

Bei den Rechtsverstößen geht es meist um Leistungsbetrug, Scheinselbständigkeit, Unterschreitung der Mindestlöhne und Meldepflichtverletzungen (illegaler Aufenthalt) und Schwarzarbeit.

Der Zolls muss neben der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben auch die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gewährleisten und Schwarzarbeit gemäß §2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Einhalt gebieten.



Was prüft der Zoll auf einer Baustelle?

- § 28a des Sozialgesetzbuches (Sozilaversicherungsbeiträge)


- werden Ausländer entgegen § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt?

- werden Ausländer entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes mit entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen beauftragt?

- sind die Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Mindestarbeitsbedingungengesetzes und des § 10 Absatz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten ?


- gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Steuerpflichtige den sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind?

Der Zoll hat zur Ermittlung sehr weitreichende Kontrollbefugnisse gem. § 2a - 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und kann dabei Geschäftsräume betreten, Auskünfte einholen, Einsicht in Unterlagen nehmen, die Mitwirkung und Erläuterung der Unterlagen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlangen, was in aller Regel ebenfalls auf wenig Verständnis bei den Betroffenen trifft.

Bei Anhaltspunkte für Verstöße gegen zahlreiche Gesetze und Auflagen unterrichtet der Zoll die jeweils zuständigen Stellen.

Oft bekommendaher die Betroffenen im Nachgang Post von der SOKA-Bau, dem Finanzamt, der Staatsanwaltschaft, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und den Handwerkskammern, die jeweils  finanzielle Forderungen stellen können

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