Sonntag, 5. Februar 2012

So vermeidet man Maklergebühren!

Stellen wir uns folgenden Fälle einmal vor:

Fall 1:

Der Bekannter oder z.B. ein Arbeitskollege verkauft seine Wohnung - man erfährt es und interessiert sich für die Wohnung. Ein Makler, der vom Verkäufer beauftragt wurde, möchte aber eine Provision kassieren, da dieser für den Verkäufer die Wohnung veräußern soll. Muss man als Käufer eine Provision zahlen? Nein - so lange man nicht aktiv den Maklerdienst als Käufer in Anspruch nimmt, muss man keine Maklerprovision zahlen.

Fall 2:

Man ist in dem Suchprofil eines Maklers gespeichert und bekommt ein PDF einer Wohnung zugeschickt. Man kennt allerdings das Objekt oder den Verkäufer und kontaktiert diesen direkt. Ist man zu einer Provisionszahlung an den Makler genzwungen? Nein - denn man ist noch keinen Vertrag mit dem Makler eingegangen - erst wenn man sich auf ein Angebot hin zurückmeldet und sich einen Besichtigungstermin vermitteln lässt, und damit das Maklerangebot annimmt.

Fall 3:

Man sieht bei Immoscout (oder einer anderen Immobilienseite) ein Objekt das man kennt. Das Objekt wurde von einem Makler reingestellt. Man erkennt das Objekt und nimmt den direkten Weg zum Verkäufer.
Ist dann eine Maklerprovision fällig? Nein, so lange man sich nicht auf das Angebot über den Makler meldet nicht - denn bisher ist der Makler nur vom Verkäufer beauftragt worden, selbst hat man als Käufer noch kein Maklerdienst in Anspruch genommen oder in irgendeiner Form akzeptiert.

Unter Finanztip.de ist darüber ein sehr guter Artikel zu finden:

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/wehrt009.htm

Hier steht es nochmal schwarz auf weiß:

Will ein Makler, der "nach außen hin als Makler des Verkäufers erscheint, sich auch vom Käufer eine Provision zahlen lassen, dann muß er ein ausdrückliches Provisionsverlangen stellen. Ein Maklervertrag kommt in diesem Falle erst dann zustande, wenn der Interessent nach Zugang des Provisionsverlangens weitere Maklerdienste in Anspruch nimmt." (BGH WM 1991, 643).


[...]


Der Maklervertrag wird somit erst in dem Moment begründet, in dem der Interessent den Makler nach Zugang des Exposés abermals anruft und um einen Besichtigungstermin bittet. Erkundet der Käufer die Immobilie dagegen auf eigene Faust und läßt sich von den Grundstücksnachbarn Name und Anschrift des Eigentümers geben, so ist ein Maklerauftrag nicht zustande gekommen.


Selbst wenn andere Formulierungen in einem Exposée enthalten sind - oder sogar mit Schadensersatz gedroht wird - kann man es meist ignorieren: solche Sachverhalte werden im Zweifelsfall vor Gericht ganz genau im jeweiligen Einzelfall geprüft. Hat ein Makler nicht für den Käufer tatsächlich gearbeitet und für ihn verhandelt, wird es schwer für einen Makler seinen hohen Provisionsanspruch geltend zu machen.


Ich persönlich würde ja soweit gehen, zu sagen, dass eine Maklerprovision ab einem gewissen Kaufpreis an sich unmoralisch ist, falls prozentual vom Kaufpreis abgerechnet wird.. In guter Lage in München verkaufen sich zur Zeit Immobilien quasi von alleine und sind oft schon nach dem ersten Besichtigungstermin weg. Dabei spielt es keine Rolle ob die Immobilie 100,000 Euro kostet, 300,000 Euro oder 1 Millionen.
Die Käuferprovision wird vom Käufer bezahlt, ist also eine Dienstleistung für den Käufer - verhalten tun sich die meisten Makler allerdings nicht so.

Auch sollte man bedenken: bei einem Wiederverkauf möchte ein Verkäufer ungerne einen Verlust machen. Alleine deswegen steigt bei dem Wiederverkauf dadurch der Kaufpreis um weitere 3,57% an (3% Provision + 19% MWSt) - zusätzlich zu den Kaufwerbersnebenkosten von in etwa 5%. Dieses Geld fehlt im Geldbeutel des Käufers und wird auch dem Wirtschaftskreislauf (zur Hälfte) entzogen. Die meisten Verkäufer sind auch gleichzeitig Käufer von anderen Immobilien - d.h. im Endeffekt schadet die Maklerprovision auf lange Sicht allen..

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr - zur Rechtssicherheit am besten an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.







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